Was mich zurückhält

Schadet eine Therapie bei Verbeamtung oder Versicherung?

Eine Therapie schließt die Verbeamtung nicht automatisch aus; es kommt auf die Prognose im Einzelfall an. Bei Versicherungen zählt, wonach im Antrag gefragt wird, und diese Fragen müssen Sie richtig beantworten. Wer Hilfe braucht, sollte sie deswegen nicht aufschieben, sondern sich rechtzeitig beraten lassen.

Verbeamtung

Vor der Verbeamtung prüft das Amt die gesundheitliche Eignung. Entscheidend ist eine Prognose für die Dienstzeit im Einzelfall, nicht die Tatsache, dass jemand einmal in Therapie war. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Maßstäbe dafür 2013 festgelegt.

Das heißt nicht, dass eine Erkrankung nie eine Rolle spielt. Wer Fragen der Amtsärztin oder des Amtsarztes falsch beantwortet, riskiert aber mehr als mit einer Therapie: Wahrheitsgemäß antworten bleibt Pflicht.

  • Fragen Sie früh eine neutrale Stelle: Personalrat, Gewerkschaft oder Berufsverband, die Beratung Ihrer Hochschule oder eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt.
  • Halten Sie fest, wann die Behandlung begann und endete.
  • Bitten Sie bei Abschluss einer Behandlung um eine Einschätzung für die Unterlagen.

Berufsunfähigkeits- und private Krankenversicherung

Beim Abschluss müssen Sie die Gesundheitsfragen im Antrag vollständig und richtig beantworten (§ 19 VVG). Gefragt ist genau das, was dort in Textform steht. Wie viele Jahre rückwärts das reicht und ob schon ein Beratungsgespräch zählt, entscheidet der Wortlaut des jeweiligen Antrags.

Falsche Angaben können den Versicherungsschutz kosten, und zwar dann, wenn Sie ihn am dringendsten brauchen.

  • Lesen Sie die Fragen im Original, bevor Sie etwas ausschließen.
  • Lassen Sie sich unabhängig beraten, zum Beispiel von der Verbraucherzentrale.
  • Fragen Sie nach einer anonymen Risikovoranfrage, bevor Sie einen Antrag stellen.

Was das für Ihre Entscheidung heißt

Eine Belastung verschwindet nicht dadurch, dass sie nicht behandelt wird. Wenn eine Verbeamtung oder Versicherung ansteht, ist das ein Grund, sich zusätzlich beraten zu lassen, kein Grund, allein zu bleiben. Geht es Ihnen akut schlecht, hat die Hilfe Vorrang.

Wer helfen kann

Mögliche Wege im Vergleich
WegWas er bringtZeitKosten
Psychotherapeutische Sprechstunde Klärt, ob und welche Hilfe sinnvoll ist. Ohne Überweisung. online buchbar oder über die 116 117 Kassenleistung
Beratungsstelle oder Selbsthilfe Gespräch und Austausch, auch ohne Diagnose. Ersetzt keine Therapie, wenn sie nötig ist. oft ohne lange Wartezeit meist kostenlos

Welcher Weg passt zu Ihrer Lage? Zum Wege-Vergleich

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Wenn es gerade nicht mehr auszuhalten ist

Bei Gedanken, nicht mehr leben zu wollen, oder wenn Sie sich nicht mehr sicher fühlen: Notruf 112. Die Telefonseelsorge ist kostenlos und rund um die Uhr erreichbar: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222. Erste Hilfe in einer Krise