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Antrag auf Kostenerstattung
Kein Kassenplatz in Sicht? Mit diesem Antrag bitten Sie Ihre Krankenkasse, die Psychotherapie in einer approbierten Privatpraxis zu bezahlen (§ 13 Abs. 3 SGB V). Füllen Sie die Felder aus – der Brief entsteht rechts bzw. darunter und lässt sich drucken oder als PDF speichern.
Ihre Angaben verlassen dieses Gerät nicht und werden nicht gespeichert. Die Anfragen aus Ihrem Absage-Protokoll übernehmen wir automatisch. Keine Rechtsberatung – die Entscheidung trifft Ihre Krankenkasse.
Häufige Fragen
Wann kann ich Kostenerstattung beantragen?
Wenn eine Psychotherapie notwendig ist (meist bescheinigt in der psychotherapeutischen Sprechstunde, Formular PTV 11) und Sie trotz ernsthafter Suche keinen Kassenplatz in zumutbarer Zeit finden. Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Behandlung in der Privatpraxis.
Gilt das auch für Heilpraktiker oder Coaches?
Nein. Die Kostenerstattung gilt nur für approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bzw. Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender Qualifikation – in einer Privatpraxis ohne Kassenzulassung.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Die Vorlage hilft beim Formulieren. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüft Ihre Krankenkasse. Unterstützung bekommen Sie auch bei der Unabhängigen Patientenberatung oder Ihrer Krankenkasse.
Ausführlich: Kostenerstattung für Psychotherapie – Schritt für Schritt