Psychotherapie in der Region Zwickauer Land

Die Region Zwickauer Land umfasst Landkreis Zwickau. Wählen Sie Ihren Ort für Sprechstunden-Termine, Praxen und Hilfe vor Ort – oder suchen Sie direkt mit Ihrer Postleitzahl.

Orte in der Region Zwickauer Land

Alle Städte · Bundesländer · Freie Sprechstunden-Termine: 116117-Terminservice ↗

Kein Platz frei? Plan B

  • Mehr Praxen anrufen. Auch Orte in der Umgebung kommen in Frage, und viele Praxen bieten Termine per Video an. Praxen im Umkreis ↗
  • Absagen festhalten. Notieren Sie jede Anfrage mit Datum und Ergebnis – das hilft beim Nachtelefonieren und ist der Nachweis für die Kostenerstattung. Absage-Protokoll
  • Kostenerstattung beantragen. Vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse, damit sie eine approbierte Privatpraxis bezahlt (§ 13 Abs. 3 SGB V). Antrag erstellen · So funktioniert es
  • Die Wartezeit überbrücken. Beratungsstellen, Selbsthilfe und Online-Angebote helfen, bis ein Platz frei wird. Ideen für die Wartezeit

Hilfe in akuten Krisen

  • 112 Notruf bei Lebensgefahr oder wenn Sie sich nicht mehr sicher fühlen
  • 0800 111 0 111 Telefonseelsorge, kostenlos und rund um die Uhr (auch 0800 111 0 222)
  • 116 111 Kinder- und Jugendtelefon, kostenlos
  • 116 117 Ärztlicher Bereitschaftsdienst und Terminservice
Auch interessant
Häufige Fragen
Wie finde ich Psychotherapie in der Region Zwickauer Land in meiner Nähe?
Geben Sie oben Ihren Ort oder Ihre Postleitzahl ein. Die offizielle Arzt- und Psychotherapeutensuche 116117 zeigt dann passende Praxen in der Umgebung, mit Telefonzeiten und Karte.
Brauche ich eine Überweisung?
Für Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung nicht – die Gesundheitskarte reicht. Für Fachärzt:innen (z. B. Psychiatrie) kann je nach Krankenkasse eine Überweisung sinnvoll sein.
Was tun, wenn alle Praxen voll sind?
Nutzen Sie die psychotherapeutische Sprechstunde über den 116117-Terminservice, lassen Sie sich auf Wartelisten setzen und notieren Sie Absagen. Finden Sie keinen Platz, können Sie bei der Krankenkasse die Kostenerstattung für eine Privatpraxis beantragen (§ 13 Abs. 3 SGB V).